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Riester Rente Förderung

Einfach und leicht verständlich erklärt

Riester Rente Förderung
  • Höhe der Förderbeträge
  • Voraussetzungen für die Zulagen
  • Aufzählung der Förderberechtigten
  • Persönliches Angebot anfordern
 

Riester Förderung – mögliche Zulagen und die Bedingungen

Mit einer Riester Rente können Sie jährlich eine Grundzulage und weitere Zulagen für kindergeldberechtigte Kinder erhalten. Um diese in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie nur 4 % Ihres Vorjahres-Bruttogehalts in Ihre Riesteranlage, mindestens aber 60 Euro. Zahlen Sie weniger ein, verringert sich die Förderung anteilig. In jedem Fall sollten Sie zunächst mit einem Experten Riester Tarife vergleichen. Lassen Sie sich von unseren Experten ein Gratis Angebot erstellen.

Höhe der Riesterförderung

So haben sich die Zulagen entwickelt:

Ab Alleinstehende Ehepaare
mit 2 Riester-Verträgen
je kindergeldberechtigtes
Kind
2002 38 € 76 € 46 €
2004 76 € 152 € 92 €
2006 114 € 228 € 138 €
2008 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)
2012 154 € 308 € 185 € (300 € für ab 01.01.08 Geborene)

Wer bekommt die Riesterförderung?

Einen direkten Anspruch auf Riester Zulagen haben nur bestimmte Personengruppen. Dazu zählen unter anderem:

  • gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Auszubildende
  • nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • pflichtversicherte Selbständige (z. B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
  • sozialversicherte geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • behinderte Personen, die zur Erwerbstauglichkeit befähigt werden sollen
  • nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler und Publizisten

Wer erhält außerdem unter Umständen Riesterförderung?

Profitieren Sie von der Förderung der Riester Rente.
Auch Auszubildende und Studenten
sind förderberechtigt.

Auch wenn Sie nicht zu den genannten Personen zählen, können Sie womöglich Riester Förderung erhalten. Zu den Voraussetzungen zählen, dass Ihr Ehepartner ein Anrecht auf die Zulagen hat und Sie natürlich einen eigenen Riester Vertrag besitzen. Diese indirekte Berechtigung auf Förderung haben folgende Personen:

  • Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.  B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • geringfügig Beschäftigte, die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Bezieher einer Vollrente
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Studenten
 

Redaktions-Tipp

Ihre Riester Förderung muss jährlich beantragt werden. Spätestens am 31. Dezember muss der Antrag Ihrem Anbieter vorliegen. Sie können jedoch auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Dann bekommen Sie die Förderbeträge jedes Jahr automatisch.

Angebotsvergleich mit Berater

Die Unterschiede zwischen den zahlreichen Riester Angeboten können Sie nur erkennen, wenn Sie einen Tarifvergleich mit einem Experten vornehmen. Hier können Sie einen kostenlosen Vergleich und eine persönliche Beratung anfordern. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.