Bausparen
Den passenden Bausparvertrag finden
- Bausparen als klassischer Weg zum Eigenheim
- 3 Phasen des Bausparens planen
- Rechtsanspruch auf Bauspardarlehen
- Abschlussgebühren teils sehr unterschiedlich
Bausparen für Ihre Zukunft
Der Traum vom Eigenheim ist wohl vielen Menschen zu Eigen. Doch selbst bei günstigen Immobilienpreisen ist ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung eine erhebliche Investition und für die meisten Menschen nicht ohne eine Finanzierung zu ermöglichen. Bausparverträge sind ein klassisches Mittel, nicht nur auf das Eigenheim hin zu sparen, sondern sich darüber hinaus eine Finanzierung zu sichern.
Die drei Phasen des Bausparens
Das Bausparen ist dabei in drei verschiedene Phasen gegliedert. Zum Anfang steht die Einzahlungs- bzw. Ansparphase. In dieser Phase wird das Mindestsparguthaben angespart. Dieses ist notwendig, damit es zur Zuteilung des Bauspardarlehens kommen kann. Allerdings ist es sinnvoll mehr anzusparen als unbedingt notwendig ist, da ein höherer Eigenanteil nicht nur eine Reduktion der Darlehenssumme bedeutet, sondern auch häufig zu günstigeren Konditionen in der Rückzahlphase führt.
Die Zuteilung des Bausparvertrags, also die Auszahlung der Bausparsumme und des Bauspardarlehens kann erfolgen, wenn die Mindestvoraussetzung für die Zuteilung erfüllt sind. Hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter und abhängig vom jeweiligen Tarif, im Allgemeinen erfordert die Zuteilung jedoch ein Mindestguthaben, eine Mindestvertragsdauer, eine Mindestbewertungszahl und eine Mindestsparzeit. Die genauen Konditionen sollten vor Abschluss des Bausparvertrags mit der Bausparkasse geklärt werden, um besser planen zu können.
In der Tilgungsphase wird das Bauspardarlehen zurückgezahlt. Wie bei anderen Krediten auch üblich, erfolgt die Tilgung zumeist in monatlichen Raten, allerdings kann das Darlehen auch jederzeit vollständig getilgt, bzw. durch Sondertilgungen erheblich reduziert werden.
Redaktions-Tipp
Der eigentliche Vorteil des Bausparens ist die Wohnungsbauprämie. Diese kommt allen Bausparern ab 16 Jahren zugute, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 25.600 Euro verfügen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zu einer Obergrenze von 512 Euro pro Jahr. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt also 45,06 Euro jährlich.
Verwendungsmöglichkeiten
Das Bauspardarlehen ist in seiner Verwendung auf sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke begrenzt. Diese Einschränkung betrifft aber nicht nur den Bau eines Hauses, wie der Name „Bausparen“ nahelegt. Das Darlehen kann vielmehr auch zum Kauf einer Immobilie oder der Instandsetzung einer sich bereits im eigenen Besitz befindlichen Immobilie dienen. Auch Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit einer überwiegend zum Wohnen genutzten Immobilie stehen, können mit einem Bauspardarlehen abgelöst werden. Zudem kann das Darlehen auch zum Erwerb von Bauland genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung, die nicht dem Erwerb, Erhalt oder der Verbesserung von Wohneigentum gilt, ist hingegen nicht möglich.
Vermögenswirksame Leistungen
Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Einzahlungen in den Bausparvertrag durch vermögenswirksame Leistungen zu gestalten. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, dass er einen Teil der Einzahlungen übernimmt. Bei Alleinstehenden Bausparern beträgt die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen 40 Euro pro Monat, bei Ehepaaren 80 Euro. Allerdings gelten die vermögenswirksamen Leistungen als steuerpflichtiges Einkommen. Anders als Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge etwa werden die vermögenswirksamen Leistungen vor Einzahlung in den Bausparvertrag also voll versteuert.
Recht auf Bauspardarlehen
Als Bausparer kann Ihnen das Bauspardarlehen nicht verwehrt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Finanzierung, der sogar vererbt werden kann. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass Bausparer nach einer mehrjährigen Ansparphase nicht plötzlich ohne Darlehen dastehen. Allerdings kann sich der Zuteilungszeitpunkt je nach Entwicklung des Finanzmarktes verschieben. Gegebenenfalls müssen Sie also trotz Anspruch auf das Darlehen längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Insbesondere dann, wenn Sie bereits den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ins Auge gefasst haben, kann dies aufgrund der Verzögerungen zu Problemen führen.
Spartipp
Die Abschlussgebühren, die bei Bausparverträgen anfallen sind rechtlich umstritten. So kritisieren Verbraucherschützer die Abschlussgebühr, vor Gericht wurde sie aber bisher immer als zulässig anerkannt. Dennoch sollten Sie bei Abschluss eines Bausparvertrags darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch ausfallen, da sie bei Auflösung des Vertrags auch nicht erstattet werden.
Ist der Bausparvertrag Hartz 4-sicher?
Ein Bausparvertrag gilt im Falle einer Arbeitslosigkeit als verwertbares Vermögen. Das bedeutet, dass der Vertrag gekündigt und aufgelöst werden muss, wenn Sie mit dem angesparten Vermögen über den zulässigen Freibetrag liegen. Bei einer Kündigung werden jedoch grundsätzlich staatliche Zulagen wie die Wohnungsbauprämie wieder abgezogen. Auch die Abschlussgebühren werden nicht erstattet.
Für wen eignet sich ein Bausparvertrag?
Das Bausparen ist eine sehr sichere Möglichkeit, bereits Eigenkapital für ein späteres Bauvorhaben bzw. den Erwerb einer Immobilie anzusparen. Wer jedoch in naher Zukunft ein Eigenheim möchte, kann andere Formen der Baufinanzierung nutzen. Generell lohnt sich eine individuelle Beratung vor Beginn eines Bausparvertrags oder einer Baufinanzierung, um nicht nur die geeignetste Form, sondern auch den besten Anbieter zu finden.









