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Bausparvertrag

Der klassische Weg ins Eigenheim

Bausparvertrag
  • Bestandteile des Bausparvertrags
  • Verwendungsmöglichkeiten im Überblick
  • Wer kann die Wohnungsbauprämie nutzen
  • Stiftung Warentest mit aktuellen Testergebnissen 2012
 

Bausparvertrag - ein Überblick

19.06.2012 - Der Bausparvertrag gilt vielen als der klassische Weg zum Eigenheim. Doch gerade in Zeiten niedriger Zinsen, stellt sich die Frage, ob sich ein Bausparvertrag überhaupt noch lohnt. Dafür gibt es keine eindeutige Antwort. Vielmehr ist dies abhängig von Ihrer persönlichen Situation, aber auch ob Sie Förderungen wie die Wohnungsbauprämie nutzen können.

Die Bestandteile des Bausparvertrags

Bevor man sich für einen Bausparvertrag entscheidet, sollte man sich genauer mit den Möglichkeiten dieser Spar- und Darlehensform auseinandersetzen. Denn das Bausparen ist weder eine reine Geldanlage, noch ein reiner Kredit. Vielmehr werden hier das Ansparen des Eigenkapitals und der Baukredit miteinander verbunden. Dadurch bindet man sich zwar einerseits für sehr lange Zeit an eine Bausparkasse, man kann allerdings auch von eine sehr sicheren Form der Baufinanzierung profitieren.

1. Einzahlungs- bzw. Ansparphase

Der Bausparvertrag teilt sich in drei unterschiedliche Phasen auf. So wird in der Ansparphase die Grundlage für den Bausparvertrag geschaffen. Dabei wird das Eigenkapital aufgebaut. Zwar geht man von einem Mindestsparbetrag aus, jedoch kann es sich lohnen einen höheren Eigenanteil anzusparen. Denn so reduziert sich einerseits die Darlehenssumme, andererseits kann man mit einem höheren Sparbetrag bessere Konditionen für das Bauspardarlehen mit der Bausparkasse vereinbaren.

Nicht nur monatliche Raten sind bei einem Bausparvertrag möglich, auch eine höhere Einmalzahlung kann die Grundlage des Vertrags bilden. Jedoch kann die Einzahlungsart beeinflussen, welcher Tarif sich eher für Sie lohnt.

2. Zuteilung des Bausparvertrags

Beim Abschluss des Bausparvertrags wird ein Zuteilungszeitpunkt berechnet. Dieser gibt an, wann nach Ansparen des Eigenkapitals das eigentliche Darlehen gewährt wird. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der im Vertrag genannte Zeitpunkt keine Garantie beinhaltet. Der tatsächliche Zeitpunkt kann sich je nach Finanzmarktlage auch um mehrere Monate verschieben, was dann zu Wartezeiten führen kann.

Grundsätzlich wird das Darlehen nur dann gewährt, wenn neben dem Mindestguthaben, das zuvor im Bausparvertrag angespart werden muss, noch einige weitere Bedingungen erfüllt werden. So muss eine Mindestvertragsdauer erfüllt sein, sowie eine Mindestsparzeit. Hinzu kommt die sogenannte Bewertungszahl, die darüber entscheidet, ob ein Darlehen zugeteilt wird oder nicht.

Diese Zahl gibt die Sparleistung des Bausparvertrags wieder und erhöht sich mit jeder Einzahlung und durch die Verzinsung des Guthabens. Da die Bausparkassen keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen dürfen, geben sie in der Regel nur an ab welcher Bewertungszahl das Institut für gewöhnlich die Bausparverträge zuteilt. Dabei gibt es die sogenannten Bewertungsstichtage. Nur wenn alle Zuteilungsvoraussetzungen an diesem Stichtag erfüllt sind, erfolgt darauf die Zuteilung.

 

Redaktions-Tipp

Sie können Ihre Bewertungszahl erhöhen und damit die Zeit bis zur Zuteilung verringern, indem Sie eine oder mehrere Sonderzahlungen leisten oder Ihre Sparrate erhöhen. Dabei sollten Sie allerdings auf die genauen Vertragsbedingungen achten, denn hier kann es Unterschiede bei der maximalen Anzahl und Höhe der Sonderzahlungen geben.

3. Tilgungsphase

Nach Zuteilung des Baudarlehens beginnt die Tilgungsphase. Dabei ist vertraglich festgelegt in welchem Umfang und über welchen Zeitraum die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt. In der Regel werden die einzelnen Raten dabei genauso wie beim normalen Ratenkredit monatlich beglichen. Die Länge der Laufzeit hat Einfluss nicht nur auf die Höhe der einzelnen Monatsraten, sondern auch auf die anfallenden Zinsen – je länger das Darlehen abbezahlt wird, desto mehr Zinsen fallen an und desto höher ist die Tilgungssumme.

Wer sich mit den monatlichen Raten nicht übernehmen möchte, kann aber dennoch durch Sondertilgungen das Darlehen reduzieren. Auch die vollständige Tilgung der Restschuld verkürzt nicht nur die Rückzahlungsphase sondern verringert die Restschuld.

 

Stolperfalle

Einige Bausparverträge enthalten eine Klausel, die es Bausparkassen erlaubt Einzahlungen in den Vertrag abzulehnen, wenn diese über dem Regelsparbetrag liegen. Dadurch können Sie ggf. nicht so viel Eigenkapital ansparen, wie es Ihnen sonst möglich wäre, wodurch sich die Darlehenskonditionen verschlechtern.

Wofür kann der Bausparvertrag genutzt werden?

Anders als der Name vermuten lässt, kann man den Bausparvertrag nicht nur für die Errichtung von Wohneigentum verwenden. Auch der Kauf, die Modernisierung oder der Erhalt einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims, bzw. anderer Gebäude, die Wohnzwecken dienen, gehören zu den Verwendungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Bausparvertrag dazu genutzt werden, Bauland bzw. Erbbaurechte zu erwerben, um den Bau einer Wohnimmobilie erst zu ermöglichen.

Haben Sie bereits eine andere Form der Baufinanzierung gewählt, kann ein Bausparvertrag ebenso zur Ablösung dieser Verbindlichkeiten verwendet werden. Andere Verwendungsmöglichkeiten gibt es hingegen nicht. Wollen Sie beispielsweise das bisher angesparte Vermögen anderweitig verwenden, müssen Sie den Bausparvertrag auflösen. Allerdings gehen Ihnen dann ggf. die bisher gezahlten Wohnungsbauprämien verloren, wenn die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist erfolgt. Auch der Darlehensanspruch entfällt mit Kündigung des Vertrags.

Für wen eignet sich ein Bausparvertrag?

Vor allem wer von der Wohnungsbauprämie profitieren kann, fährt mit dem Bausparvertrag gut. Denn wer 16 Jahre oder älter ist, kann die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zu  512 Euro pro Jahr, also maximal 45,06 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist neben dem Alter jedoch ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro. Gerade junge Menschen können zudem häufig von extra Prämien von der jeweiligen Bausparkasse profitieren. Denn solche Einsteigerprämien sollen gerade Berufseinsteiger für einen Bausparvertrag erwärmen.

Wer bereits ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat, kann unter Umständen mit einem Bausparvertrag für geplante Modernisierungs- bzw. Rekonstruktionsmaßnahmen vorsorgen. Denn gerade geringe Darlehen werden von Banken häufig mit Zinsaufschlägen bestraft. Bausparkassen vergeben Bauspardarlehen jedoch zu einheitlichen Konditionen unabhängig von der Darlehenshöhe. Die Stiftung Warentest hat dem Bausparvertrag extra für Modernisierungen sogar einen eigenen Test gewidmet. Hier finden Sie mehr zu den Testergebnissen der Bausparangebote.

Vergleich auf finanzen.de

Zwar können Bausparverträge nicht mit hohen Zinsen locken, dennoch überzeugen sie vor allem durch ihre enorme Stabilität und Sicherheit. Wer außerdem die Wohnungsbauprämie oder zusätzliche Boni von der jeweiligen Bausparkasse in Anspruch nehmen kann, profitiert mitunter selbst bei einem geringen Zinssatz. Dennoch sollten Sie sich nicht an einen langfristigen Vertrag binden, ohne alle Ihre Möglichkeiten zu erforschen. Lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot zu Ihren Möglichkeiten der Geldanlage erstellen.