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Betriebliche Altersvorsorge: wichtige Ergänzung zur Rente

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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Arbeitnehmer dürfen von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Arbeitgeber können entscheiden, ob sie sich finanziell an der Altersvorsorge der Mitarbeiter beteiligen. Die betriebliche Altersversorgung leistet ein wichtiges Zusatzeinkommen zur sinkenden gesetzlichen Rente.

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmer

Sagt ein Arbeitgeber eine Versorgung im Alter, bei Invalidität und/oder Tod zu, so handelt es sich um eine bAV. Sie kann von Arbeitnehmern, also unter anderem von Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden genutzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber

Es ist gesetzliche Vorschrift, dass eine betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber auf Wunsch anbieten. Sie können ihren Mitarbeitern mit der bAV unter die Arme greifen und eine positive Arbeitsatmosphäre fördern.

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Welche Arten der bAV existieren?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können aus fünf verschiedenen Formen der bAV wählen:

1. Direktzusage:

  • Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung.
  • freie Wahl der Art der Geldanlage
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die betriebliche Altersversorgung vom Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt.

2. Unterstützungskasse:

  • Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die betriebliche Altersversorgung durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt.

3. Pensionsfonds:

  • hohe Aktienquote erreichbar
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird die betriebliche Altersversorgung durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt.

4. Pensionskasse:

  • Selbstständige Versicherungsgesellschaft
  • Umfassende Steuervergünstigungen möglich

5. Direktversicherung:

  • betriebliche Altersversorgung durch ein Lebensversicherungsunternehmen
  • viele Gemeinsamkeiten mit Pensionskasse (insbesondere steuerlich)

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zahlen. Dadurch sinken auch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Zahlen Sie beispielsweise 200 Euro Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge ein, erhalten Sie netto nur ca. 100 Euro weniger. Sie sparen also 200 Euro an, zahlen aber nur 100 Euro.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch gemeinsam in eine betriebliche Altersversorgung investieren.

Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Angestellter (Hamburg, Lohnsteuerklasse I, Bruttojahresgehalt 40.000 Euro) möchte, dass 200 Euro monatlich eingezahlt werden. Sein Arbeitgeber beteiligt sich mit 100 Euro. Im Rahmen einer Direktversicherung wurde eine private Rentenversicherung gewählt. Es ergeben sich dann folgende Werte:

Eigenbeitrag des Arbeitnehmers 48,79 Euro
Förderung (Arbeitgeberanteil, Einsparung von Sozialbeiträgen und Steuerersparnis) 151,21 Euro
Davon: Ersparnis Sozialversicherung 20,63 Euro
Förderquote gesamt 75,61 Prozent
Monatliche Rente ca. 510 Euro
Kapitalauszahlung ca. 127.000 Euro

Welche Alternativen zur bAV gibt es?

Wenn Sie derzeit keine betriebliche Altersvorsorge nutzen können oder sie zu gering ausfällt, sollten Sie eine private Altersvorsorge wählen. Empfehlenswert sind vor allem die Lebensversicherung, die private Rentenversicherung und die Riester-Rente (für Arbeitnehmer) bzw. die Rürup-Rente (für Arbeitgeber), welche beide eine zusätzliche Altersvorsorgezulage bieten.

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