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Arbeitnehmer dürfen von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Arbeitgeber können entscheiden, ob sie sich finanziell an der Altersvorsorge der Mitarbeiter beteiligen. Die betriebliche Altersversorgung leistet ein wichtiges Zusatzeinkommen zur sinkenden gesetzlichen Rente.
Sagt ein Arbeitgeber eine Versorgung im Alter, bei Invalidität und/oder Tod zu, so handelt es sich um eine bAV. Sie kann von Arbeitnehmern, also unter anderem von Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden genutzt werden.
Es ist gesetzliche Vorschrift, dass eine betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber auf Wunsch anbieten. Sie können ihren Mitarbeitern mit der bAV unter die Arme greifen und eine positive Arbeitsatmosphäre fördern.
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – lassen Sie sich kostenlos ein unverbindliches Angebot erstellen!
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können aus fünf verschiedenen Formen der bAV wählen:
1. Direktzusage:
2. Unterstützungskasse:
3. Pensionsfonds:
4. Pensionskasse:
5. Direktversicherung:
Die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zahlen. Dadurch sinken auch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Zahlen Sie beispielsweise 200 Euro Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge ein, erhalten Sie netto nur ca. 100 Euro weniger. Sie sparen also 200 Euro an, zahlen aber nur 100 Euro.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch gemeinsam in eine betriebliche Altersversorgung investieren.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Angestellter (Hamburg, Lohnsteuerklasse I, Bruttojahresgehalt 40.000 Euro) möchte, dass 200 Euro monatlich eingezahlt werden. Sein Arbeitgeber beteiligt sich mit 100 Euro. Im Rahmen einer Direktversicherung wurde eine private Rentenversicherung gewählt. Es ergeben sich dann folgende Werte:
| Eigenbeitrag des Arbeitnehmers | 48,79 Euro |
| Förderung (Arbeitgeberanteil, Einsparung von Sozialbeiträgen und Steuerersparnis) | 151,21 Euro |
| Davon: Ersparnis Sozialversicherung | 20,63 Euro |
| Förderquote gesamt | 75,61 Prozent |
| Monatliche Rente | ca. 510 Euro |
| Kapitalauszahlung | ca. 127.000 Euro |
Wenn Sie derzeit keine betriebliche Altersvorsorge nutzen können oder sie zu gering ausfällt, sollten Sie eine private Altersvorsorge wählen. Empfehlenswert sind vor allem die Lebensversicherung, die private Rentenversicherung und die Riester-Rente (für Arbeitnehmer) bzw. die Rürup-Rente (für Arbeitgeber), welche beide eine zusätzliche Altersvorsorgezulage bieten.
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