Josephien Albrecht
Josephien Albrecht

Content-Managerin

Die erste Steuererklärung

Wer neu im Berufsleben angekommen ist, steht spätestens im Juli des Jahres vor der ersten Steuererklärung. Die Hürde dafür ist gar nicht so groß, wie viele Steuerneulinge denken. Mit einigen wenigen Schritten ist die Steuererklärung ganz einfach ausgefüllt.

Spielend leicht zur ersten Steuererklärung

Für das Steuerjahr 2019 muss das Finanzamt bis Ende Juli 2020 die Steuererklärung erhalten. Gerade für Berufseinsteiger lohnt sich die Arbeit. Denn im Schnitt können sie sich mehrere Hundert Euro vom Fiskus zurückholen.

Die erste Steuererklärung können Berufsanfänger spielend leicht erstellen. Der folgende Leitfaden zeigt in vier einfachen Schritten, worauf man beim Ausfüllen der Steuerformulare achten sollte.

Die Formulare können bequem von zu Hause auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen gefunden und ausgedruckt werden (www.formulare-bfinv.de). Mit der elektronischen Variante „Elster“ kann die Steuererklärung auch online erfolgen. Doch egal für welches Medium sich Steuerneulinge entscheiden, der Prozess bleibt der gleiche.

Der Mantelbogen

Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung. Da hier neben persönlichen Daten auch Informationen zu der Bankverbindung eingetragen werden müssen, darf der Mantelbogen in keiner Steuererklärung fehlen.

  • Kreuzen Sie Zeile 1 an
  • Zeile 2 kreuzen Sie hier nur an, wenn Sie Kirchensteuer zahlen und einen Sperrvermerk bei Ihrer Bank für die Datenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt haben. Durch das Kreuz zeigen Sie, dass der Abzug noch erfolgen muss. Der Hintergrund: Auch für Kapitalerträge muss Kirchensteuer gezahlt werden. Seit 2015 wird diese im Normalfall automatisch durch die Banken zusammen mit der Abgeltungssteuer und dem Soli an das Finanzamt abgeführt – haben Sie dem nicht widersprochen, muss also kein Kreuz mehr gesetzt werden.
  • Zeile 3 können Sie freilassen – erst für die nächste Steuererklärung haben Sie eine Steuernummer. Diese können Sie im Folgejahr das erste Mal angeben. Alternativ kann die Steuernummer natürlich auch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
  • Zeile 4: Manche Städte haben mehr als ein Finanzamt. Dann sind sie nach Stadtteilen bzw. Bezirken aufgeteilt. Der Name Ihres Finanzamtes wird hier eingetragen.
  • In die Zeilen 8-14 tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  • In den Zeilen 25-28 müssen Sie Ihr Konto angeben, auf das die mögliche Steuerrückzahlung überwiesen wird
  • Sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente vor? Dann tragen Sie dies in Zeile 36 ein und geben Sie an, wie hoch die gezahlten Beiträge im vergangenen Jahr waren
  • Zeile 43 füllen Sie aus, wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung
  • In Zeile 44 können Sie Ausgaben für eine Berufsausbildung oder ein Studium angeben, die im vergangenen Steuerjahr bezahlt wurden
  • In Zeile 73 kann ein Teil der Nebenkosten für einen Hausmeister oder eine Reinigungskraft im Mietshaus angegeben werden. Der Vermieter muss hierzu jedoch aufschlüsseln, wie hoch Ihr Anteil dieser Gemeinschaftskosten war
  • Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf der letzten Seite des Mantelbogens in Zeile 100 zu setzen.

Anlage N

Die Anlage N ist in der Steuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können hier Angaben zu den Kosten machen, die sie für die Arbeit aufgebracht haben. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder Portokosten für Bewerbungen.

  • In Zeile 1 und 2 tragen Sie Ihre persönlichen Daten erneut ein
  • Zeile 5: Als kinderloser, unverheirateter Steuerzahler haben Sie derzeit Steuerklasse 1
  • Die Zeilen 6-9 können Sie einfach aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung abschreiben. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber
  • Zeile 29 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Sie im Steuerjahr nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sondern arbeitslos oder Schüler/Student waren
  • In Zeile 31-38 tragen Sie ein, wie weit Ihr Arbeitsweg ist und wie viel Geld Sie für Benzin, Sammelfahrten oder auch öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben. Falls Sie zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommen, tragen Sie ebenfalls die zurückgelegte Kilometerzahl ein
  • In Zeile 40 können Sie Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften eintragen
  • In Zeile 41-48 sollten weitere Ausgaben, die für Ihre Arbeit notwendig waren, eingetragen werden. Das Finanzamt gewährt zwar einen Freibetrag von 1.000 Euro. Doch sobald Sie mit Ihren Ausgaben darüber kommen, wird Ihnen mehr angerechnet als dieser Pauschalbetrag. Wichtig ist hierbei, dem Finanzamt entsprechende Belege vorzulegen
  • Die weiteren Seiten der Anlage N können Sie freilassen

Anlage AV

Der vorletzte wichtige Schritt in der Steuererklärung ist die Anlage AV. Hier werden alle Ausgaben für die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente kenntlich gemacht. Mit der Anlage AV können Sie in der Steuererklärung bis zu 2.100 Euro Ihrer Vorsorgebeiträge von der Steuer absetzen.

  • Zeile 1-2: Hier tragen Sie erneut Ihre persönlichen Daten ein
  • In Zeile 4 müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Diese steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, Sie können sie auch bei Ihrer Krankenkasse erfragen
  • Zeile 6-8: Hier tragen Sie ein, wie viel Geld Sie in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben

Anlage Vorsorgeaufwand

Der letzte Schritt in der Steuererklärung führt zu der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Außerdem können Sie hier Angaben zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung machen.

  • Zeile 1-2: Hier müssen Sie noch einmal Ihre persönlichen Daten eintragen
  • In Zeile 4 tragen Sie die geleisteten Vorsorgebeiträge ein, die in Nummer 23 a/b in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind
  • In Zeile 6 müssen Sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben, die Sie noch nicht in Zeile 4 eingetragen haben
  • In Zeile 8 muss der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen werden
  • In Zeile 12 müssen Sie die von Ihnen gezahlten Anteile zur gesetzlichen Krankenversicherung angeben. Auch diese Angaben stehen in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
  • In Zeile 15 sind die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzutragen
  • Haben Sie private Krankenzusatzversicherungen? Gezahlte Beiträge können Sie in Zeile 23 vermerken
  • Zeile 49: Hier können Sie gezahlte Beiträge zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeben
  • Zeile 50: Hier können Sie Beiträge eintragen, die Sie für Ihre private Haftpflichtversicherung gezahlt haben

Sie sind am Ziel

Das Ziel ist erreicht. Ihre erste Steuererklärung ist geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch die unterschriebenen Formulare samt Belege in einen Briefumschlag stecken und an das zuständige Finanzamt schicken. In einigen Wochen erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid. In dem Schreiben werden alle Angaben aufgelistet sein, die das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt hat. Außerdem erfahren Sie in Ihrem Steuerbescheid, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen.

Mit einer vor der Abgabe Ihrer Steuerklärung angefertigten Kopie können Sie Ihren Steuerbescheid ganz einfach überprüfen. Sie können nachlesen, welche Angaben steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht.

Auf dem Steuerbescheid finden Sie außerdem den Punkt “Erläuterungen zur Festsetzung”, in dem erklärt wird, wie das Finanzamt bei der Prüfung der Unterlagen vorgegangen ist.

Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, hilft Ihnen ein Steuerberater, den Bescheid richtig zu lesen oder sogar anzufechten.

Falls Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit.

Weitere Tipps für Berufsanfänger

Mit dem Berufseinstieg kommt nicht nur die neue Pflicht der Steuererklärung auf Sie zu. Jetzt ist auch die beste Zeit, für die Zukunft vorzusorgen. Zu dem wichtigsten Schutz gehören eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipps vom Steuerberater