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Betriebshaftpflichtversicherung - finanziellen Schäden vorbeugen

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Grundlagen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht stellt eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung dar. Haftpflicht bedeutet, dass für einen Schaden eingestanden werden muss. Viele Gesetze, die sogenannten „Haftungsnormen“, regeln, wann die Voraussetzungen für eine Haftung gegeben sind. Eine Betriebshaftpflicht ist vor allem für Unternehmen vorgesehen, aber auch Freiberufler oder Handwerker können so eine Versicherung nutzen.

 

Teilweise besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zu einer solchen Absicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe in etwa so wichtig wie die Haftpflichtversicherung für private Personen. Sie lässt sich auch mit dieser vergleichen, es wird dabei einfach nur ein größerer Bereich (Unternehmen) versichert. Eine solche Versicherung deckt also finanzielle Schäden ab, welche einem Unternehmen entstehen können.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

BetriebshaftpflichtversicherungEine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzforderungen Dritter auf. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind, bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen. In den Versicherungsschutz fallen aber nur Schadensersatzansprüche. Die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Versprechungen werden hingegen nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Eine Betriebshaftpflicht versichert alle Personen, die die entsprechende Niederlassung leiten sowie alle Mitarbeiter während der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit. Zu den Versicherungsleistungen zählen keine Ansprüche, die an Mitarbeiter oder Mitversicherte gestellt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung - Welche Schäden sind versichert?

  • Personenschäden: Ein Dachdecker sichert seinen Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß ab und ein Fußgänger wird durch herabfallenden Schutt verletzt. Hier kommt die Betriebshaftpflicht für Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.
  • Sachschäden: Ein Heizungsmonteur bringt bei Reparaturarbeiten eine Dichtung nicht richtig an, wodurch ein Wasserschaden im Haus des Auftraggebers entsteht. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt hier für alle entstandenen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten des beschädigten Inventars auf.
  • Vermögensschäden infolge von Personen- und Sachschäden: In einem Restaurant erleidet ein Kunde eine Lebensmittelvergiftung. Der Arbeitgeber des Kunden macht Schadensersatzansprüche geltend, da ihm durch die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ein finanzieller Ausfall entstanden ist. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht.

 

Besondere Bedingungen der Betriebshaftpflicht

Allgemein in der Haftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialität. Es muss also beachtet werden, dass nur die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften unter den Versicherungsschutz fallen, die Sie als Versicherungsnehmer und der Versicherer vertraglich vereinbart haben. Für alle Haftpflichtversicherungen gibt es ein generelles Bedingungswerk – die „Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen“. In der Betriebshaftpflicht sind diese Bedingungen häufig durch branchenübliche „Besondere Bedingungen“ ersetzt. Meistens geschieht dies jedoch zu Ihren Gunsten.

 

Expertenhilfe: Worin besteht der Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung?

Es gibt zum Beispiel Klauseln über im Ausland entstandene Schäden. Jeder Betrieb hat aber einen individuellen Bedarf an speziellen Absicherungen. Daher sollte jedes Unternehmen zu diesem Punkt professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um ganz sicher zu gehen, wirklich jeden möglichen Fall abgesichert zu haben. Hilfestellung leisten die Anbieter einer Betriebshaftpflichtversicherung, Kreditinstitute sowie Versicherungsmakler, die sich auf den jeweiligen Berufszweig spezialisiert haben. In jedem Fall empfiehlt sich ein Betriebshaftpflicht Vergleich, um den individuell besten Tarif finden zu können.

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Gewerbeversicherung weitere Versicherungsarten, die für Sie enorm wichtig sein können.