Gebäudeversicherung

Das Haus vor teuren Schäden absichern.

  • Umfassender Schutz bei Wasser-, Feuer- und Unwetterschäden
  • Kostenunterschiede zwischen Anbietern von mehreren 100 Euro
  • Jetzt Tarife vergleichen & Top-Mix aus Preis & Leistung finden

Schutz bei

Brandschäden

Schutz bei

Sturmschäden

Schutz bei

Schäden durch Leitungswasser

Schutz bei

Elementar­schäden

Zuletzt aktualisiert: Januar 2023

Gebäude­versicherung: Unverzichtbarer Kostenschutz für Hausbesitzer

Wird das eigene Haus stark beschädigt, erspart eine Gebäude­versicherung dem Eigentümer Ausgaben im mehrstelligen Bereich für Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau. Aufgrund der umfangreichen Leistungen sollte jeder Hausbesitzer auf den wichtigen Schutz der Versicherung setzen.

Weitere Themen

Immer gut zu wissen

Wer braucht eine Wohn­gebäude­versicherung?

Eine Gebäudeversicherung, auch Hausversicherung oder Wohngebäudeversicherung genannt, gehört für Hauseigentümer zum unverzichtbaren Schutz. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Kommt es zu schweren Schäden am Haus, belasten diese Eigentümer ohne Versicherung in der Regel finanziell schwer.
  • Haben Hausbesitzer nicht das Geld für notwendige Reparaturen, drohen sie im schlimmsten Fall sogar ihr Haus zu verlieren.
  • Dient das Eigenheim als zusätzliche Absicherung im Alter, ist eine Gebäudeversicherung laut der Verbraucherzentrale Hamburg „für Immobilienbesitzer empfehlenswert“.

Wichtig:

Den Schutz vor Elementarschäden müssen Hausbesitzer normalerweise extra vereinbaren. Dabei können je nach Wohnort die Kosten für die Versicherung stark variieren, sodass es ratsam ist, im Vorfeld mehrere Angebote zur Gebäudeversicherung miteinander zu vergleichen.

Leistungen einer Wohn­gebäude­versicherung

Die Wohn­gebäude­versicherung zahlt für versicherte Schäden am Haus oder an einem Objekt, das auf dem Grundstück steht. Im Versicherungsschutz sind somit zum Beispiel eine Gartenlaube, eine Garage oder ein Geräteschuppen enthalten.

Üblicherweise deckt die Versicherung folgende Schäden ab:

  • Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Überspannung
  • Stürme mit einer Windstärke von mindestens 8, beziehungsweise 62 km/h
  • Hagel
  • Leitungswasser (bei bestimmungswidrigem Austreten)
  • Wasserschaden, entstanden durch Frost- und andere Bruchschäden

Auch Gegenstände wie Heizungen, eine Einbauküche und Antennen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung geschützt. Dennoch sollten Interessierte zu Versicherungsbeginn klären, welche Objekte mitversichert sind. Insbesondere Gebäude, die nicht direkt zur Immobilie gehören, müssen unter Umständen gesondert versichert werden, wie ein Gartenhaus in einer Kleingartensiedlung.

Tipp:

Erfahren Sie hier mehr zum Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung.

Die Einbauküche ist dann ein Fall für die Gebäudeversicherung, wenn sie einerseits fest mit dem Haus verbunden ist und andererseits individuell angepasst wurde. Küchen, die aus vorgefertigten Modulen bestehen und einfach auseinandergebaut werden können, fallen in den Leistungsbereich der Hausratversicherung.

  • Carolin Mühle

    Carolin Mühle

    Versicherungskauffrau (IHK)

Der Hausrat benötigt eigenen Schutz

Bewegliche Gegenstände im Haus, etwa Möbel, Kleidung, Computer und andere Elektrogeräte, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Sollen auch diese bei Schäden durch Leitungswasser und Feuer geschützt sein, ist eine zusätzliche Hausratversicherung empfehlenswert.

Aktuelles zur Gebäudeversicherung

Welche Kosten fallen für eine Gebäude­versicherung an?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung lassen sich pauschal nicht beziffern. Dazu beeinflussen zu viele Risikofaktoren die Beitragshöhe. Neben der Bauweise sind weitere Punkte im Hinblick auf die Kosten entscheidend:

 

Die Versicherungskosten hängen zudem davon ab, welchen Wert das Eigenheim hat. Dieser wird mit dem sogenannten Wert 1914 berechnet.

Wie stark die preislichen Unterschiede durch Abweichungen beim Haus ausfallen, zeigt beispielsweise eine Untersuchung der Stiftung Warentest von Anfang 2021 (Finanztest-Ausgabe 03/2021). Die Verbraucher­organisation hat für ihren aktuellen Gebäudeversicherung Test verschiedene Modellhäuser herangezogen:

Spartipp:

Aufgrund der großen Preis­unterschiede bieten die Testsieger bei der Gebäude­versicherung oftmals nur eine grobe Orientierung. Die genauen Kosten für den Versicherungs­schutz finden Interessierte unkompliziert mit einem individuellen Tarifvergleich heraus. Durch die Abfrage verschiedener Kriterien des Eigenheims finden sich schnell passende Anbieter für das eigene Zuhause.

Was bedeuten Wert 1914 und gleitender Neuwert?

Wie viel Geld Versicherte bei einem Schaden maximal erhalten, hängt von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Je höher der auch als Deckungssumme bekannte Betrag ist, desto umfangreicher ist die Entschädigung der Wohn­gebäude­versicherung.

Um die Versicherungssumme zu ermitteln, nutzen die Versicherungsunternehmen den sogenannten „Wert 1914“. Dieser besagt, welchen Wert das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Dieses Jahr gilt als bester Vergleichswert, da die Baupreise zu diesem Zeitpunkt zuletzt stabil waren.

Damit Kunden im Schadensfall ausreichend versichert sind, um mit dem Geld das Haus so herzurichten, wie es vor dem Schaden war, wird der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Dieser wird jährlich angepasst.

Welchen Neuwert ein Haus 2023 zehn Jahre nach dessen Bau hat und wie hoch die Versicherungssumme entsprechend sein sollte, zeigt die folgende Beispielrechnung:

Wert des Hauses beim Bau 2013300.000 Euro
Baupreisindex 20131.263
Wert 1914 (Neubauwert x 100 geteilt durch Index)23.753 Goldmark
Preisindex 20231.961,4
Gebäudewert 2023 (Wert 1914 x Index geteilt durch 100)465.891 Euro

Gleitender Neuwert

Da Häuser meist mehrere Jahrzehnte stehen, wird die Versicherungsleistung ständig angepasst. Das passiert mit einem sogenannten gleitenden Neuwertfaktor. Die Entschädigungssumme entspricht dabei nicht nur den aktuellen Kosten für das Material. Auch die gegenwärtigen Löhne der Bauarbeiter werden berücksichtigt.

Schutz gegen Elementarschäden ist unverzichtbar

Neben der Absicherung der Basisrisiken Feuer, Wasser, Sturm und Hagel sollten Hausbesitzer auch Schäden durch Naturgewalten abdecken. Dies ist schon aus zwei Gründen sinnvoll:

  1. In Deutschland gibt es immer häufiger heftige Stürme mit Starkregen und Hochwasser. Läuft der Keller oder sogar das Erdgeschoss durch das Regenwasser voll, kommt die Gebäudeversicherung ohne zusätzliche Elementar­schaden­versicherung in der Regel nicht für die Schäden am Eigenheim auf.
  2. Andererseits sind die dadurch verursachten Schäden in der Regel immens. Diese aus der eigenen Tasche zu bezahlen, überfordert Eigentümer meist finanziell.

Die Elementarschadenversicherung bietet in Verbindung mit der Gebäudeversicherung eine umfassende Absicherung vor den wichtigsten Gefahrenquellen für das Eigenheim. Die Zusatzversicherung für Elementarschäden kann dabei nur in Kombination mit dem Gebäudeschutz abgeschlossen werden.

Achtung:

Gerade in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sollten Versicherte unbedingt darauf achten, die kleinen Lebensretter an den vorgeschrieben Stellen im Eigenheim zu installieren. Bei fehlenden Rauchmeldern droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Gebäudeversicherung steuerlich absetzen

Kosten, die dem Schutz oder der Vorsorge der eigenen Person dienen, können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Die Wohn­gebäude­versicherung kann jedoch nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie eine vermietete Immobilie absichert. In diesem Fall gelten die Einkünfte über die Miete vor Steuer als Vorsorge und können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Vermieter haben generell zwei Möglichkeiten, sich das Geld für ihre Versicherung zurückzuholen:

 

Wohn­gebäude­versicherung bei Eigentümer­wechsel

Wechselt der Eigentümer eines Gebäudes, muss die Wohngebäudeversicherung sofort informiert werden. Denn die Rechte und Pflichten aus der Versicherung gehen automatisch auf den neuen Besitzer über. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es mit dem Gebäudeschutz nach dem Eigentümerwechsel weitergehen kann:

Welche Versicherungen sind in der Bauphase wichtig?

Wird ein Wohngebäude neu errichtet oder umgebaut, sollten Bauherren sich frühzeitig um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Um vollständig abgesichert zu sein, ist vor allem eine Bauherrenhaftpflicht wichtig. Sie erstattet alle Schäden, die vom Bau oder Baugrundstück ausgehen.

Gebäudeversicherung: Bei Leerstand muss Versicherung informiert werden

Bei Veränderungen am versicherten Gebäude müssen Hausbesitzer ihren Versicherer zügig darüber informieren. Denn alle Umbaumaßnahmen oder der Leerstand des Hauses zählen für die Versicherung als sogenannter gefahrenerhöhender Umstand. Haben Eigentümer die Versicherung nicht über den Umbau informiert, besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz oder die Gefahr einer Unterversicherung. Das bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist, sodass der Versicherer die Leistungen kürzt oder sogar verweigert.

Zu den wichtigen Änderungen zählen beispielsweise:

 

Leerstand des Hauses

Umbauarbeiten am Gebäude

Umnutzung einzelner Räume

Nutzung der Immobilie als Gewerbe

Welche Gebäudeversicherung ist die richtige?

Bei der Wahl der richtigen Versicherung dienen Tests bekannter Verbraucherschutz­organisationen als eine erste Entscheidungshilfe. Denn mittlerweile gibt es dutzende Anbieter und hunderte Tarife, zwischen denen Hausbesitzer wählen können. Einen persönlichen Vergleich der Versicherungen ersetzt der Blick auf die Tests allerdings nicht, schon allein aufgrund der verschiedenen individuellen Faktoren, die für die Beitragsberechnung wichtig sind.

Da zwischen den günstigsten und den teuersten Gebäudeversicherungen mehrere hundert Euro liegen und sich zudem die Leistungen teils stark unterscheiden, ist es ratsam, verschiedene Tarife selbst gegenüberzustellen. Mit einem kostenlosen Tarifvergleich finden Hausbesitzer einen passenden Mix aus Preis und Leistung für ihre vier Wände.

Unser Kundenservice ist für Sie da

Sie erreichen uns per E-Mail oder von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-18:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-17:00 Uhr unter 0800-300-300-9