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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
Die Privathaftpflicht gilt auch im Ausland
Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, um optimal geschützt zu sein.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt unter anderem nicht bei vorsätzlich begangenen Schäden, bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, Bußgeldern oder Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind.
Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind. Ehepartner und Kinder sind gemeinsam versichert - Kinder in der Regel so lange, bis Sie die Schule und erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch unverheiratete Paare können bei einigen Versicherungsgesellschaften in einer einzigen Police versichert sein. Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten.
Sind auch Tiere mitversichert?
Die Privathaftpflicht kommt auch für Schäden auf, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht - allerdings nur mit Einschränkungen. Versichert sind Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Größere Tiere wie Hunde, Pferde oder Rinder müssen Sie mit einer eigenen Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehören das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall auf eisglatten Gehwegen vor Ihrem Haus. Versicherer haften demnach für drei Schadensarten: Personenschäden wie Verletzung oder Tod, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen. Auch für reine Vermögensschäden kommen manche Versicherer - meist allerdings nur eingeschränkt - auf.