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Leistungumfang Mit einer Hausratversicherung sind Sie vor Risiken geschützt, die Schäden an Ihrem Hausrat verursachen. Versichert sind Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel und Wertsachen inklusive Bargeld. Die Police sichert Ihren Haushalt bei Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschaden entstehen und zahlt Ihnen dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Höhe.
Wichtig: Wertsachen unterliegen einer Sonderregelung. Normalerweise sind bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man aber eine Höherversicherung abschließen - sinnvoll für all jene, die viele Wertsachen besitzen.
Auch Antiquitäten sind in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es sich um Möbel handelt. Andere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen, gehören zu den Wertsachen!
Außerhalb der Wohnung Was passiert, wenn teure Gegenstände beschädigt werden, dies aber nicht innerhalb der eigenen vier Wände geschieht? Auch dann zahlt in vielen Fällen die Hausratversicherung, etwa, wenn Gegenstände auf (Geschäfts-)Reisen benötigt werden.
Umzug: Vorsicht vor Unterversicherung!
Auch wer umzieht, ist mitsamt seinen Sachen versichert. Allerdings gibt es in diesem Fall eines zu beachten: Achten Sie darauf, ob Sie Ihren Hausrat mit dem Umzug erweitern. Berechnen Sie die Versicherungssumme neu - und hüten Sie sich vor Unterversicherung!
Typische SchadensfälleDie Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat gegen Feuer, Einbruch und Wasserschäden. Zum Hausrat gehören Möbel und Teppiche, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Kleidung und Werkzeug. Desweiteren sind Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Wertsachen (dazu gehören z.B. Schmuck und Münzen) und Bargeld versichert.
Sie müssen genau beachten, wie viele Wertsachen zum Hausrat gehören, denn die Hausratversicherung versichert normalerweise die Wertsachen mit ca. 20 Prozent der Versicherungssumme und wenn die eigenen Wertsachen diesen Betrag überschreiten, dann sollten Sie gegen einen Beitragszuschlag die Versicherungssumme erhöhen.
Die Hausratversicherung zahlt, zum Beispiel, bei einem Einbruch in der Wohnung für die entwendeten Gegenstände den Wiederbeschaffungswert und wenn in der Wohnung nur etwas beschädigt wurde, auch die Reparaturkosten.
Was muss ich beachten Entsteht an Ihrem Hausrat durch Feuer oder Wasser ein Schaden, müssen Sie einige Regeln beachten. Generell gilt: Sie müssen alles tun, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Außerdem sollten Sie die Versicherungsgesellschaft sofort informieren sowie in bestimmten Fällen - bei Einbruch und Diebstahl - die Polizei einschalten. Erstellen Sie sofort eine Liste mit gestohlenen oder beschädigten Sachen - spätere Ergänzungen muss der Versicherer nämlich nicht mehr akzeptieren. Gut beraten ist, wer generell Quittungen über teure Gegenstände aufhebt und diese fotografiert.
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Zum Hausrat werden sehr viele Gegenstände inklusive Wertsachen und Bargeld gerechnet. Doch nicht in allen Fällen muss die Versicherung für Schäden zahlen. Kein Geld gibt es beispielsweise, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder bei einfachen Diebstählen, für die kein Einbruch notwendig war. Erkundigen Sie sich aber bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob Sie auch diese Risiken gegen einen Beitragszuschlag versichern können.
Ihre versicherten Sachen oder die Sachen einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Bei vorübergehendem Aufenthalt wegen Ausbildung oder wenn Sie Ihren Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort ableisten müssen, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.
Für wen Ob Sie eine Hausratversicherung brauchen oder nicht, können nur Sie selbst entscheiden. Sinnvoll ist der Schutz vor allem dann, wenn der Hausrat so wertvoll ist, dass Verlust und Wiederbeschaffung eine hohe oder nicht zu bewältigende finanzielle Belastung darstellen würden.
Übrigens: Eine Hausratversicherung ist nicht nur älteren Menschen zu empfehlen. Auch junge Leute sollten über den Schutz Ihres Hausrats nachdenken. Ihr Versicherungsschutz über die Eltern entfällt nämlich mit dem Umzug in die eigenen vier Wände.
Wertpapiere zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen.