Was zahlt die Hausratversicherung?

Leistungen im Überblick

  • Finanzieller Schutz bei Schäden am Hausrat
  • Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden sind versichert
  • Zusatzleistungen schwanken je nach Anbieter stark

Welche Leistungen bietet die Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus oder andere Ursachen am Hausrat entstehen. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Wertsachen sind zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz versichert.

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Versicherte Schäden

Gerät der Hausrat durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser, aber auch Hagel und Sturm sowie Vandalismus in Mitleidenschaft, zahlt eine Hausratversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise die Reparaturkosten. Auch Antiquitäten sind mitversichert, sofern es sich um Möbel handelt.

Je nach Gegenstand kommt die Versicherung für den vollen Schaden auf. Wertsachen wie Münzen und Bargeld sowie Schmuck sind allerdings meist nur anteilig abgedeckt. Normalerweise sind bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Manche Versicherer ermöglichen jedoch auch gegen einen Beitragszuschlag eine höhere Summe. Dies ist sinnvoll für all jene, die viele Wertsachen besitzen.

Zum Hausrat gehören unter anderem:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Geschirr
  • Kleidung
  • Werkzeug
  • Lebensmittel
  • Wertsachen
  • Bargeld

Wasserschaden

Eine Hausratversicherung kommt für einen Schaden auf, der durch defekte Zu- oder Ableitungsrohre entsteht. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Leitungen zu oder von Solarheizungsanlagen oder Klima- und Wärmepumpen. Wichtig ist, dass dabei nur Schäden durch Leitungswasser versichert sind. Wird die Garage oder der Keller durch Regenwasser überflutet, ist eine zusätzliche Versicherung in Form einer Elementarschadenversicherung notwendig.

Die Versicherungsnehmer sind in der Pflicht, ihre Wasserleitungen bei Frost entsprechend vorzubereiten. Brechen die Rohrleitungen, weil das Wasser nicht abgestellt wurde und gefroren ist, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar verweigern.

Tipp:

Interessierte sollten eine Hausratversicherung wählen, die den sogenannten Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vorsieht. Kunden erhalten auch dann Geld von ihrer Versicherung, wenn sie Schäden grob fahrlässig herbeigeführt haben, etwa Frostschäden durch nicht abgestelltes Wasser. Teilweise unterscheiden sich die Anbieter jedoch darin, wie viel sie im Ernstfall zahlen. Daher ist es sinnvoll, zunächst mehrere Tarife in Preis und Leistung miteinander zu vergleichen, ehe die Wahl auf eine konkrete Hausratversicherung fällt.

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Brandschaden

Entsteht ein Schaden am Hausrat durch Brand, ist dieser durch die Hausratversicherung abgedeckt. Das Feuer darf dabei nicht aus einem bestimmungsmäßigen Herd entstanden sein. Breitet es sich jedoch beispielsweise von einem Kamin, Ofen, Grill oder von Kerzen aus, zählt der entstandene Schaden als Brandschaden.

Was bedeutet das im Klartext? Fällt beispielsweise das Handy des Versicherungsnehmers ins Feuer des Kamins, kommt die Versicherung für die Wiederherstellungskosten in der Regel nicht auf. Verbreitet sich allerdings glühende Kohle auf den Teppich und entzündet diesen, greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung.

Unter den Versicherungsschutz bei Brandschaden fallen:

  • Versengen durch Funkenflug
  • Rauchschäden
  • Verbrennen
  • Verformen von Gegenständen
  • Anbrennen
  • Verrußen

Einbruch – Diebstahl

Beim Einbruch unterscheiden Versicherer zwischen Einbruchdiebstahl – das heißt, dass Räume gewaltsam geöffnet wurden – und einfachen Einbruch. Denn wer seine Wohnung nicht abschließt, verhält sich grob fahrlässig, so die Versicherer. Jedoch müssen die Versicherungsunternehmen den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erst nachweisen, bevor sie Zahlungen verweigern. Haben sich Einbrecher gewaltsam Zutritt verschafft, ist der erlittene Schaden abgesichert.

Vandalismus

Bei einem Einbruch verwüsten die Diebe auf der Suche nach Wertsachen nicht selten die ganze Wohnung oder das komplette Haus. Manchmal fallen die Kosten durch Vandalismus sogar höher aus als durch den eigentlichen Diebstahl. Daher ist es gut zu wissen, dass Schäden durch Vandalismus in der Regel bei der Hausratversicherung mitversichert sind.

Welche Schäden verursachen die meisten Kosten?

Einbruchdiebstahl und Feuer zählen zu den häufigsten Gründen, warum sich Versicherte an ihre Hausratversicherung wenden. 2019 registrierten die Versicherer beispielsweise rund 290.000 Einbruchs- und 170.000 Feuerschäden.

Besonders teuer wird es jedoch, wenn der Hausrat durch Naturgewalten wie Hochwasser oder Starkregen geschädigt wird. Zuletzt meldeten die Versicherten zwar nur rund 10.000 Schäden. Diese schlugen mit 30 Millionen Euro allerdings verhältnismäßig deutlich zu Buche. Wichtig: Um bei solchen Schäden Geld von der Versicherung zu bekommen, muss diese auch Elementarschäden abdecken.

Schadensbeispiele:

Schaden durchBeispiel
FeuerDer Smart-TV gerät über Nacht in Brand. Glücklicherweise warnen die installierten Rauchmelder die Bewohner vor der Gefahr und das Feuer kann schnell gelöscht werden. Dennoch ist die gesamte Wohnzimmereinrichtung übel zugerichtet.
Einbruch­diebstahlNach einem verlängerten Wochenende bei Freunden findet eine Familie ihre Hauseingangstür aufgebrochen vor. Überall herrscht Unordnung. Neben teurem Schmuck haben die Einbrecher hochwertige Elektronikgeräte gestohlen.
SturmEin schwerer Sturm deckt das Dach eines Hauses ab. Während der Dachschaden über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist, greift die Hausratversicherung für das durch den Regen zerstörte Mobiliar in der Zweiraumwohnung genau unter dem Dach.
Regen­wasserHeftiger Regen hat den Keller geflutet, in dem neben wichtigen Dokumenten auch diverse Sportgeräte und Möbel gelagert sind. Die Elementarschadenversicherung ersetzt den Schaden.
Leitungs­wasserEin Wasserrohrbruch setzt die Küche unter Wasser. Die gesamte Kücheneinrichtung wird dadurch unbrauchbar.

Fahrraddiebstahl

Beim Schutz des Fahrrads unterscheiden sich die Leistungen der verschiedenen Hausratversicherungen teilweise stark. In der Regel gilt: Solange das Fahrrad angeschlossen im Keller, im verschlossenen Fahrradraum, in der Garage oder in der Wohnung steht, ist es im Versicherungsschutz der Hausratversicherung als beweglicher Besitz mitversichert.

Wird das angeschlossene Fahrrad jedoch auf der Straße geklaut, brauchen Besitzer eine Hausratversicherung mit spezieller Fahrradklausel. Sie sollten dabei auf ein Angebot achten, das den Schutz bei Fahrraddiebstahl rund um die Uhr vorsieht und bei dem die Versicherungssumme hoch genug, um das Rad zu ersetzen.

Tipp: Interessierte finden mit dem unverbindlichen Vergleichsrechner heraus, mit viel Prozent der Versicherungssumme die Anbieter das Rad absichern.

Bei besonders teuren Fahrrädern kann sich eine eigenständige Fahrradversicherung auszahlen. Diese schützt auch bei Schäden am Drahtesel durch Unfälle und Stürze.

Glasbruch

Die Hausratversicherung deckt keine Fensterschäden ab, es sei denn, diese sind durch einen Einbruch entstanden. Geht das Fenster durch eine Unachtsamkeit zu Bruch, muss der Versicherte selbst für die Reparatur aufkommen. Ähnlich wie für das Fahrrad lässt sich allerdings eine zusätzliche Glasbruchversicherung abschließen. Diese lohnt sich jedoch nur für Verbraucher, die große Fensterflächen haben, zum Beispiel Wintergärtenbesitzer. Andernfalls ist der Ersatz einer einzelnen Scheibe eines normalen Fensters oft günstiger.

Schäden dokumentieren

Geschädigte sollten die Versicherungsgesellschaft sofort informieren sowie in bestimmten Fällen – bei Einbruch und Diebstahl – die Polizei einschalten. Sinnvoll ist es zudem, eine Liste von gestohlenen oder beschädigten Sachen zu erstellen. Gut beraten ist, wer generell Quittungen über teure Gegenstände an einem sicheren Ort aufhebt.

Ferienhaus

Über die sogenannte Außenversicherung sind Schäden abgedeckt, die beispielsweise im Ferienhaus am Hausrat entstehen. Die Versicherung greift, wenn Schäden an versicherten Gegenständen entstehen, die vorübergehend aus der Wohnung in das Feriendomizil mitgenommen wurden. Werden beispielsweise der Laptop, die Kamera und andere Wertgegenstände durch einen Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung geklaut, sind diese durch die Hausratversicherung abgesichert.

Je nach Versicherer gibt es allerdings Einschränkungen: Normalerweise gilt die Außenversicherung für drei Monate. Die Höhe der Rückerstattung ist zudem auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Zweitwohnsitz

Eine Zweitwohnung ist nicht über die Hausratversicherung der Erstwohnung versichert. Anders als beim Ferienhaus sind auch keine Schäden an Gegenständen abgedeckt, die zum Hausrat der Erstwohnung gehören. Daher haben Zweitwohnungsbesitzer zwei Optionen: Entweder sie besorgen sich eine separate Hausratversicherung oder sie schließen die Zweitwohnung in die bereits bestehende Hausratversicherung ein.

Unverbindlichen Tarifvergleich nutzen

Obwohl die Leistungen der Hausratversicherung umfangreich sind, versichern sich Interessierte bereits ab wenigen Euro pro Monat. Maßgeblich für die Beitragshöhe sind Größe der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Wohnort und der gewünschte Leistungsumfang. Um herauszufinden, welche Angebote sich konkret für das eigene Hab und Gut empfehlen, können Interessierte mit dem Tarifrechner eine Vielzahl von Angeboten nach den persönlichen Anforderungen an die Hausratversicherung filtern.

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