Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenkasse
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Familienversicherung: ein starkes Argument für die Gesetzliche
Die Familienversicherung bezeichnet die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder und Ehepartner beitragsfrei geschützt, wenn ein Familienmitglied bereits gesetzlich versicht ist. Diese Möglichkeit bieten nur die gesetzlichen Krankenkassen.
Krankenversicherungsschutz für Angehörige
Im Rahmen der Familienversicherung können Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ihre Familienangehörigen beitragsfrei mitversichern. Das ist ein starkes Argument für gesetzliche Kassen. Denn bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie für jedes Kind Beiträge entrichten.
Die Familienversicherung gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für den Ehepartner. Kinder können sogar über das 18. Lebensjahr hinaus bei ihren Eltern kostenfrei mitversichert werden. Befindet sich das Kind eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Ausbildung, kann es bis zum 25. Lebensjahr einen Versicherungsschutz über die Familienversicherung erhalten. Sogar die Kinder dieses Kindes schließt die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen dann in den Versicherungsschutz mit ein.
Redaktions-Tipp
Wenn Sie die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse und einer privaten Krankenversicherung haben, dann sollten Sie Ihre Entscheidung unter anderem von der Anzahl Ihrer Kinder abhängig machen. Generell gilt: Wer mehr Kinder hat, spart mit der gesetzlichen Familienversicherung.
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