Ablehnung des Rechtsschutzes

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Ablehnung des Rechtsschutzes

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Die Gewährung des Rechtsschutzes wird unter bestimmten Bedingungen abgelehnt. a) Es handelt sich um keinen Rechtsschutzfall. Dafür zwei Beispiele: Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen. Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz, will diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner Hausangestellten anwenden. b) Der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss des Vertrages eingetreten. Ein Beispiel: Wenn Sie 4 Wochen nach Abschluss eines Rechtschutz-Vertrages einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine vor Beginn des Rechtschutz-Vertrages begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. c) Der Risikoausschluss. Ein Beispiel: Sie haben gegen das Halte- oder Parkverbot verstoßen, d) Als Versicherter haben Sie eine Obliegenheit (Verpflichtung) verletzt. Beispiel: Sie unterrichten absichtlich weder Ihre Rechtschutzversicherung noch Ihren Anwalt über die relevanten Umstände eines Rechtsschutzfalles. e) Beitragszahlungsverzug, Sie verlieren Ihren Rechtsschutz, wenn Sie nach Aufforderung Ihren Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben. f) Rechtsschutz kann abgelehnt werden, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, diesen durchzusetzen (§ 18, Abs. 1 b ARB2002). Oder wenn der Kostenaufwand für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg (§ 18, Abs.1 a) steht. In beiden Fällen können Sie eine Entscheidung über Ihr Rechtsschutz-Begehren durch einen Schiedsgutachter verlangen.

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