Aktiengesellschaft (AG)
finanzen.de Lexikon

Aktiengesellschaft (AG)
Kategorie(n):
Eine AG bezeichnet eine Unternehmensform der privaten Krankenversicherung. Die Krankenversicherer unterliegen dem Prinzip der Spartentrennung, d.h. sie dürfen ausschließlich nur das Krankenversicherungsgeschäft betreiben. Die AG unterliegt den Regeln des VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz), bedarf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und unterliegt der staatlichen Aufsicht (BAFin= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht). Eine weitere mögliche Unternehmensform zum Betrieb des Krankenversicherungsgeschäfts ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





