Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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Rechtsschutz besteht beim Vorwurf einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit. Dazu gehören Steuerordnungswidrigkeiten, aber nicht Verstöße gegen das Verkehrsrecht.
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