Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz

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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz

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Der Allgemeine Schadenersatz-Rechtsschutz berücksichtigt Ihre Ansprüche auf Schadenersatz. Er wehrt jedoch keine Schadenersatzansprüche ab. Dafür ist teilweise die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Die Schäden können materiell (Arztkosten, Instandsetzungskosten, Verdienstausfall o. ä.) oder ideell (Beleidigung, Schmerzensgeld o. ä.) sein. Nicht übernommen wird u. a. das Durchsetzen von Schadenersatz, der aus einer Vertragsverletzung oder der Beschädigung eines Grundstück oder Gebäudes resultiert. Für diese Bereiche gibt es Versicherungen für den Vertrags- und Sachenrechtsschutz sowie für den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

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