Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
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Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn des Rentenbezugs anerkannt schwerbehindert sind. Zudem müssen sie eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Die Altersgrenze ist abhängig vom Geburtsdatum des Versicherten. Je jünger der Versicherte, desto höher die Altersgrenze. So müssen beispielsweise 1900–1940 Geborene das 60. Lebensjahr und seit 1964 Geborene das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige kann bereits ab drei Jahren vor dem Erreichen der maßgebenden Altersgrenze ausgezahlt werden. Es erfolgt dann eine Kürzung um 0,3 % für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns.
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