Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

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    Anspruch auf diese Altersrente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die•    vor dem 1. Januar 1952 geboren sind,•    höchstens vier Jahre jünger als die Regelaltersgrenze sind•    innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben,•    in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, •    die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und •    zum Zeitpunkt des Rentenantrags arbeitslos sind.

     

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