Arbeitsentgelt
finanzen.de Lexikon

Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer. Zum Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen.
Das sind: Gehalt/Lohn, Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütungen, Wert der Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u.ä. sowie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





