Auslandsschaden

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Auslandsschaden

Dieser liegt vor, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten müssen, übrigens auch wenn ausschließlich Deutsche beteiligt sind. Die Bearbeitung von Auslandsschäden kann auf Grund der z.T. erheblichen Rechtsunterschiede (z.B. der Verkehrsvorschriften) und der längeren Abwicklungszeit nicht mit der von Inlandsschäden verglichen werden. Wichtig: Anwalts- und Gerichtskosten werden selbst bei voller Durchsetzung der Ansprüche häufig nicht oder nur teilweise von der Gegenseite erstattet

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.