Ausschlüsse
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Ausschlüsse
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Neben den Ausnahmen bei den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von der Hausratversicherung:Dazu gehören unter anderem Schäden, - die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden, - die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen entstehen, - durch Kernenergie.
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