Außenversicherung

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Außenversicherung

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Ihre versicherten Sachen oder die Sachen Ihrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin bzw. Ihres Partners sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden, z.B. während des Urlaubs, z.B. im Hotel, während der Arbeit am Arbeitsplatz, während eines Besuchs, z.B. bei Bekannten, während der Ausbildung, z.B. im Studentenwohnheim, während des Wehrdienstes, z.B. in der Kaserne. Wenn Sie sich nur vorübergehend wegen Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort aufhalten, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange Sie dort keinen eigenen Haushalt gründen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen. Bei einzelnen Versicherungen ist eine Erhöhung dieser Grenzen möglich. Geltungsbereich für die Außenversicherung ist die ganze Welt. In folgenden Bereichen gilt der Versicherungsschutz durch die Außenversicherung aber nur eingeschränkt:

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