Auszahlung der Entschädigung
finanzen.de Lexikon

Auszahlung der Entschädigung
Nachstehende Punkte sind bei Auszahlung einer Entschädigung durch eine Versicherung zu beachten:- Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, muss die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen an den Versicherten erfolgen.- Der Versicherte kann einen Monat nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer eine Abschlagszahlung verlangen.- Die Entschädigung ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung nach Schadenmeldung geleistet ist, zu verzinsen.
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