Beherbergungsvertrag

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Beherbergungsvertrag

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Beim Beherbergungsvertrag handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem es um eine Beherbergung geht. Zentraler Gegenstand ist die Zimmeranmietung, für die das Mietvertragsrecht angewendet werden muss. Der Vertrag kann aber auch vorsehen, dass Teile des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts und des Kaufrechts angewendet werden müssen. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen können einige Rechtsschutzversicherungen finanzielle und juristische Hilfe bieten.

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