Beitragsbemessungsgrenze
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Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welcher Einkommenshöhe Versicherte prozentual eingeforderte Beiträge zahlen müssen. Bei einem Einkommen über der Grenze wird von dem darüber liegenden Gehaltsanteil kein Beitrag abgezogen.Im Jahr 2012 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen (in brutto und pro Jahr):- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 45.900 Euro- Gesetzliche Rentenversicherung: West: 67.200 Euro; Ost: 57.600 Euro- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung
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