Beitragssicherungszuschlag
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Beitragssicherungszuschlag
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Seit dem 1. Januar 2000 muss die private Krankenversicherung bei der Krankheitskostenvollversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erheben. Dieser Beitragsanteil wird jedem Versicherten individuell gutgeschrieben. Er soll dazu verwendet werden, die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten, bzw. später sogar abzusenken.
Der Beitragszuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.
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