Beitragszeiten

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Beitragszeiten

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Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge (auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit) oder freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Den Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge als gezahlt gelten, z.B. Kindererziehungszeiten. Beitragszeiten sind auch Zeiten, in denen Beiträge zur Sozialversicherung der früheren DDR gezahlt wurden. Zeiten vom 1.1.1992 an, in denen von einem Sozialleistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen werden, sind Pflichtbeitragszeiten, wenn im letzten Jahr vor Beginn des Leistungsbezuges Rentenversicherungspflicht bestand.

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