Berechnungsfaktor 200

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Berechnungsfaktor 200

Der Berechnungsfaktor 200 dient der Berechnung des Versorgungskapitals. Bei einem Kapital von 50.000 Euro sind mit einer Verzinsung jährlich 6 Prozent von 3000 Euro, d. h. monatlich 250 Euro an Zinsen erreichbar. Dies entspricht 1/200 von 50.000 Euro. Besteht eine monatliche Versorgungslücke von 250 Euro, ergibt sich durch den Berechnungsfaktor 200 eine nötige Versorgungssumme von 50.000 Euro.

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