Berufsgenossenschaft
finanzen.de Lexikon

Berufsgenossenschaft
Kategorie(n):
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zahlt der Arbeitgeber.
Es gibt einige Berufszweige, in denen Sie auch als Selbstständiger kraft Gesetzes versichert sind, z.B. Landwirte, Gärtner, Küstenfischer, Küstenschiffer, Künstler und Artisten.
Jede Berufsgenossenschaft hat eine eigene Satzung. Daraus können sich Leistungs- und Beitragsunterschiede ergeben.
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag. Die Versicherungssummen können bis zur Höchstgrenze der betreffenden BG selbst bestimmt werden
(§ 85 SGB VII).
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





