Bezugsgröße Altersvorsorge
finanzen.de Lexikon

Bezugsgröße Altersvorsorge
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Sie wird jedes Jahr neu errechnet. Sie dient zur Bestimmung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie:• Existenz einer geringfügigen Beschäftigung,• Recht auf Familienversicherung,• Kalkulation des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,• Umfang des Zuschusses der Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung2011 beträgt die Bezugsgröße:•in den alten Bundesländern: 30.660 Euro pro Jahr, 2.555 Euro pro Monat •in den neuen Bundesländern: 26.880 Euro pro Jahr, 2.240 Euro pro Monat
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





