Bezugsgröße Altersvorsorge

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Bezugsgröße Altersvorsorge

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Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Sie wird jedes Jahr neu errechnet. Sie dient zur Bestimmung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie:• Existenz einer geringfügigen Beschäftigung,• Recht auf Familienversicherung,• Kalkulation des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,• Umfang des Zuschusses der Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung2011 beträgt die Bezugsgröße:•in den alten Bundesländern: 30.660 Euro pro Jahr, 2.555 Euro pro Monat •in den neuen Bundesländern: 26.880 Euro pro Jahr, 2.240 Euro pro Monat

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