Bezugsrecht
finanzen.de Lexikon

Bezugsrecht
Unter Bezugsrecht wird das Recht verstanden, über die fällige Leistung aus einer Lebensversicherung zu verfügen. Es wird normalerweise widerruflich eingeräumt, das heißt, der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung widerrufen und eine andere Person einsetzen. Falls das Bezugsrecht unwiderruflich eingeräumt wird, erwirbt der unwiderruflich Bezugsberechtigte einen sofort wirksamen Rechtsanspruch auf die fällige Versicherungsleistung, der allerdings erst mit Eintritt des Versicherungsfalls realisiert werden kann.
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