Deckungsklage

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Deckungsklage

Deckungsklage kann der Versicherte gegen die Versicherung anstreben, indem er einen Versicherungsanspruch geltend macht. Für Deckungsklagen gegen eine andere als die eigene Versicherung wird im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts Rechtsschutz gewährt.

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