Direktversicherung
finanzen.de Lexikon

Direktversicherung
Kategorie(n):
Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung. Sie ist der Grundstock der betrieblichen Altersvorsorge.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer.
Die Beiträge können umgewandeltes Gehalt des Arbeitnehmers sein (monatliche Gehaltsumwandlung) oder sie können aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) stammen oder sie können auch eine zusätzliche Arbeitgeberleistung sein.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben, also voll steuerabzugsfähig. Allerdings ist eine Pauschalversteuerung vorzunehmen.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





