Drei-Schichten-Modell
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Drei-Schichten-Modell
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Bislang beruhte die Altersversorgung auf der Grundlage des Drei-Säulen-Systems, nach der die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen ruht: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Auf der Grundlage des 2004 verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ging dieses System in das Drei-Schichten-Modell über. Dabei zählen zur 1. Schicht (Basisversorgung) die gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungswerke sowie die kapitalgedeckte Leibrente. Allen gemeinsam ist, dass keine Kapitalauszahlung, nur Rentenleistung möglich ist. Zur 2. Schicht (Kapitalgedeckte Zusatzversorgung) gehören die Betriebliche Altersversorgung, einschließlich der Förderrente (Riester). Typisch für diese Schicht ist die steuerliche Förderung sowie die möglichen Teilauszahlungen. Der 3. Schicht (private Kapitalanlageprodukte) gehören die Kapitallebensversicherung, Rentenversicherungen sowie die Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen an.
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