Einwirkungsschaden

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Einwirkungsschaden

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Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind. Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in der versicherten Wohnung.

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