Entschädigung

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Entschädigung

Grundsätzlich ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Für einen Versicherungsfall wird ein Anteil der Versicherungssumme gezahlt. Die Höhe dieses Anteils ist abhängig davon, welche versicherte Sache zu Schaden gekommen ist und welche Entschädigung vertraglich bestimmt ist. Um keine zu geringe Entschädigung zu erhalten, sollte die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprechen.

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