Entschädigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher

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Entschädigungsanspruch, öffentlich-rechtlicher

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf öffentlich-rechtliche Entschädigung. Es muss ein Eingriff einer öffentlich-rechtlichen Institution in private Rechte eines Bürgers erfolgt sein. Solche Eingriffe stehen meist in Zusammenhang mit dem Eigentum des Betroffenen. Mit Eigentum sind sowohl Sacheigentum als auch Ansprüche auf Eigentum (z. B. Lohnforderungen) gemeint. Für die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs kann eine Rechtsschutzversicherung Unterstützung bieten.

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