Ereignis, unabwendbares

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Ereignis, unabwendbares

„Unabwendbares Ereignis“ ist ein für Kfz-Versicherungen relevanter Begriff. Ein solches liegt vor, wenn ein Unfall auch bei über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehende Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Fahrzeughalter kann sich in dem Fall gegenüber anderen am Unfall beteiligten Fahrern oder Haltern von der Haftung befreien. Es handelt sich um kein unabwendbares Ereignis, wenn Mängel in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen (z. B. Reifen) existieren.

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