Erlebensfallkapital

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Erlebensfallkapital

Der Geldbetrag, der bei Ablauf einer Kapitallebensversicherung dem Bezugsberechtigten ausbezahlt wird. Die Ablaufleistung setzt sich zusammen aus dem vertraglich vereinbarten (garantierten) Erlebensfallkapital und der Überschussbeteiligung.

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