Ermittlungsverfahren
finanzen.de Lexikon

Ermittlungsverfahren
Kategorie(n):
Ist dem Straf- und Bußgeldverfahren vorgeschaltet: Dabei wird festgestellt, ob gegen einen Betroffenen behördlich vorzugehen ist. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei geführt, die auch das Ermittlungsverfahren einleiten.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





