Ermittlungsverfahren

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Ermittlungsverfahren

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Ist dem Straf- und Bußgeldverfahren vorgeschaltet: Dabei wird festgestellt, ob gegen einen Betroffenen behördlich vorzugehen ist. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei geführt, die auch das Ermittlungsverfahren einleiten.

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