Erweiterung des Unfallbegriffes
finanzen.de Lexikon

Erweiterung des Unfallbegriffes
Kategorie(n):
Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass Bandscheiben- und Meniskusschäden, die auf Verschleiß beruhen, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Bandscheibe und Meniskus sind weder als Muskel noch als Sehne, Band oder Kapsel anzusehen.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





