Fahrgast

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Fahrgast

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges.

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