Finanzierungsvertrag
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Finanzierungsvertrag
Für einen Finanzierungsvertrag gilt das allgemeine Vertragsrecht. Der Kreditgeber überträgt Kapital an den Kreditnehmer, der dieses innerhalb einer vereinbarten Frist verzinst zurückzahlen muss. Bei einem Finanzierungsvertrag darf das Geld nicht willkürlich verwendet werden, sondern muss einem festgelegten Zweck dienen, etwa dem Kauf eines Fahrzeugs. Kommt es zu rechtlichen Konflikten, kann eine Rechtsschutzversicherung Unterstützung bieten.
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