Führerscheinregelung
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Führerscheinregelung
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Die Führerscheinregelung besagt:
Ein PKW kann in die SF 1/2 eingestuft werden, wenn der Versicherungsnehmer selbst mindestens drei Jahre im Besitz einer PKW- oder Motorrad-Fahrerlaubnis ist, die von einem EG-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.
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