Gemeiner Wert

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Gemeiner Wert

Kategorie(n): 
Der "Gemeine Wert" ist der für Sie, als Versicherungsnehmer, erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung der Versicherungswert, falls das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet ist. Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.