Geringverdienergrenze
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Geringverdienergrenze
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Die Geringverdienergrenze wurde mit der für geringfügige Beschäftigung geltenden Entgeltgrenze harmonisiert: Sie beträgt in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße. Solange jedoch 1/7 der Bezugsgröße den Betrag von 400,00 EUR unterschreitet, bleibt dieser Betrag maßgebend.
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