Gleichartige Fahrzeuge
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Gleichartige Fahrzeuge
Kategorie(n):
Gleichartige Fahrzeuge nach ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind:
· Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor,
· Personenkraft- und Kombiwagen,
· Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge,
· Omnibusse,
·Anhänger und Wohnwagen.
Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz aus: Es kann nämlich Rechtsschutz auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt werden, sodass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten besteht.
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