Gleichartige Fahrzeuge

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Gleichartige Fahrzeuge

Gleichartige Fahrzeuge nach ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind: · Krafträder einschließlich Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor, · Personenkraft- und Kombiwagen, · Lastkraftwagen und sonstige Nutzfahrzeuge, · Omnibusse, ·Anhänger und Wohnwagen. Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz aus: Es kann nämlich Rechtsschutz auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt werden, sodass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten besteht.

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