Haarwild

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Haarwild

Tiere, die unter dem Oberbegriff "Haarwild" bezeichnet werden, sind in §2 des Bundesjagdgesetzes ausgeführt: "Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund."

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