Haftpflicht
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Haftpflicht
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Gemäß § 823 Abs. 1 BGB bedeutet Haftpflicht: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet". Der Schadensersatz ist nicht begrenzt und bedeutet für den Schädiger, dass er mit seinem gesamten Vermögen bis zum Ersatz des Schadens einstehen muss.
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