Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
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Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
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Bei einer privaten Rentenversicherung kann als Todesfallschutz eine zusätzliche Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Stirbt der Versicherte, so können die vertraglich definierten Hinterbliebenen eine Rente erhalten. Der Umfang dieser Rente beträgt bis zu 100 Prozent der Rente des Versicherten.
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