Hinzuverdienstgrenzen

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Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen gelten für die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung sowie Altersrenten mit Ausnahme der Regelaltersrente. Die Grenzen geben an, bis zu welcher Höhe ein Bezieher hinzuverdienen darf, ohne dass sich eine Kürzung der Rente ergibt. Auch legen die Grenzen fest, wie umfassend ein Hinzuverdienst sein darf, damit sich ein Anspruch auf Teilrente ergibt. Bezieher einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung oder einer vorzeitigen Altersrente dürfen monatlich maximal 400 Euro zusätzlich verdienen. Diese Schwelle darf im laufenden Jahr zweimal bis zum Doppelten übertroffen werden. Somit ergibt sich für ein Kalenderjahr ein maximales Zusatzeinkommen von 5.600 Euro. Bei Überschreiten dieser Grenze prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, inwieweit eine Teilrente gewährt werden kann. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze legt der Rentenversicherungsträger individuell für jeden Versicherten fest. Sie beruht auf den letzten Verdiensten vor der Rentenbewilligung und geht daher aus dem Rentenbescheid hervor.Bei Teilrenten ist ebenfalls ein zweimaliges Überschreiten der Grenze bis zum Doppelten in zwei Monaten des laufenden Jahres zulässig.

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